Perfekt – Youtube-Videos im Unterricht (oder doch nicht?)

Unsere modernen Zeiten sind doch klasse – schnell den Smart-TV in der eigenen Klasse angeschaltet, Internetverbindung herstellen, schnell ist Youtube aufgerufen und fertig ist der Filmbeitrag im Unterricht. Sei es eine Reportage über den Amazonasdschungel, die BBC-Reportage über den Menschen oder das Leben von Johann Wolfgang von Goethe, alles ist fix für den Unterricht bereit.

So einfach und doch rechtlich problematisch?!

Zum Einsatz von Youtube-Videos im Unterricht ist viel geschrieben worden, das Rad wird in diesem Text nicht neu erfunden (Links am Beitragsende). Allerdings möchte ich, in meiner Funktion als Leiter des Kreismedienzentrums und medienpädagogischer Berater des Landes Niedersachsen doch einige Zeilen zu diesem brandheißen Thema verfassen, da ich immer wieder mit folgenden Aussagen in Schulen konfrontiert werde:

(1): “MERLIN-Medien?” – kenne ich nicht. “MERLIN-Passwort?” Haben wir an unserer Schule nicht. EDUPOOL? Was ist das?

(2) “Filme im Unterricht?” – Ja nutze ich, wir haben gerade an unserem Smart TV im Klassenraum den Film XYZ bei Youtube angeschaut.

Grundsätzlich ist natürlich das Zeigen von Youtube-Videos per Streaming im Unterricht nicht verboten.

Allerdings:

Quelle: Youtube Nutzungsbedingungen

In den Youtube Nutzungsbedingungen findet sich folgender Passus: “(…) Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen (Hier stellt sich die Frage, ob die Nutzung im Unterricht eine rein persönliche Nutzung ist – aus meiner Sicht mitnichten), nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist.”

Zusätzlicher Gedanke: Mit welcher Lizenz wurde ein Werk bei Youtube eingestellt? Wurden die allgemeinen Publikationsrichtlinien genutzt oder sogar eine CC-Lizenz?

Filme im Unterricht

Unsere Landesschulbehörde trifft zur Vorführung von Filmen im Klassenverband die Aussage, dass eine Filmvorführung im Klassenraum eine solche nicht-öffentliche Vorführung ist (aktuelle Info aus dem Schulverwaltungsblatt 05/2018).

“Das Zeigen von Filmen im Schulunterricht innerhalb des engen Klassenverbandes ist fast immer als nicht öffentlich anzusehen, während die Wiedergabe bei Schulveranstaltungen der ganzen Schule bzw. größeren Teilen in aller Regel als öffentliche Wiedergabe anzusehen ist.”
Quelle: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/finanzen/budget/budget-der-schule-fragen-antworten/kosten-fuer-die-nutzung-von-urheberrechtlich-geschuetzten-werken-1 (12. April 2016)

Das Recht, Filme im Unterricht (also in nicht-öffentlichem Rahmen) vorzuführen, gilt nicht für Filme die rechtswidrig bei Youtube eingestellt wurden. Da wird es interessant, denn wie will eine Lehrkraft sicherstellen, dass sie keine Rechte durch die Vorführung eines Youtube-Films im Klassenraum verletzt? Lehrkräfte sollten u.a. folgende Punkte vor der Nutzung für sich klären:

(A) Darf ich das ausgewählte Youtube-Video im Unterricht öffentlich vorführen oder verletze ich dabei Rechte, da ich den Urheber des Filmes nicht um Rechtefreigabe gebeten habe bzw. diese nicht erkenntlich ist?

Anmerkung: Da bei Youtube quasi jeder Nutzer eines Androidgerätes einen eigenen Videokanal erstellen kann, werden viele interessante Medien OHNE Erlaubnis des Rechteinhabers eingestellt. Nutzen Sie diese in Ihrem Unterricht verletzen Sie das Urheberrecht und fördern dieses Phänomen (ähnlich wie beim Kauf gestohlener Ware, bei dem man zwar nicht selbst stiehlt, aber das Stehlen als solches unterstützt). Es gibt natürlich auch Filme, die rechtlich unbedenklich eingesetzt werden können, inhaltlich sieht das dann evtl. schon wieder anders aus.

(B) Methodisch-Didaktisch wird es noch schwieriger, denn die Youtube-Filme sind nicht zielgruppenspezifisch erstellt & geprüft und (meist) auch nicht entsprechend gekennzeichnet. Woher weiß Lehrer XYZ dann, ob das Medium für seine Lerngruppe und das Thema geeignet ist?

Anmerkung: Zudem gibt es über Youtube kein didaktisches Begleitmaterial (Arbeitsblätter etc.), keine Begleitinformationen um den Filminhalt vertiefend zu bearbeiten. Über den reinen Filmkonsum hinaus, findet so für Lerngruppen häufig keine weitere unterrichtliche Verarbeitung der dargebotenen Inhalte statt. Ein anderer Punkt sind die weiterführenden Filmempfehlungen sowie unpassende Werbeeinblendungen von Youtube, die u.U. während der Vorführung auch für Schüler erkenntlich sind. Ein solcher Einsatz kann pädagogisch nicht sinnvoll sein.

(C) Finde ich einen passenden Film nicht sogar im Angebot meines Medienzentrums? Ist es evtl. sogar möglich, dass ich ein passendes Medium kostenlos inkl. aller Rechte über die MERLIN-Mediathek/EDUPOOL-Mediathek downloaden oder direkt im Unterricht streamen kann?

Lizenzen, Gebühren & Rechte – auf der sicheren Seite

Vielen Lehrkräften ist es nicht bewusst, aber sowohl das Land Niedersachsen, als auch der Landkreis bzw. die Stadt als Schulträger investieren jährlich viel Geld in neue Medien, die den Schulen frei zur Verfügung gestellt werden. Schnell fallen hier nur für einen einzigen (!) Film 700 bis 800 Euro an – und alles nur für Sie, liebe Lehrkräfte und Ihre Lerngruppen! Der hohe Preis rechtfertigt sich so: Darin eingeschlossen sind die Verleihrechte im Medienzentrum, die Vorführrechte in der Schule und auch die Option (Stichwort MERLIN-Medien – EDUPOOL) Medien und Materialpakete downzuloaden und im Unterricht zu verwenden. Über MERLIN erhalten Sie im Grunde eine Unmenge an Filmen und passenden Arbeitsmaterialien frei zum Download, analog zum Verleih vor Ort im Medienzentrum. Praktisch – denn so brauchen Sie nicht für jeden Film in das Medienzentrum zu fahren. Auch praktisch: Am eingangs beschriebenen Smart-TV, den viele Schulen derzeit anschaffen, können die MERLIN-Medien natürlich auch gestreamt werden. Gleiches gilt natürlich auch für unsere Datenbank EDUPOOL (https://gifhorn.edupool.de).

Fazit: Alle Filme passend zum Unterricht & Ihren Schülern, alle Materialien didaktisch-methodisch aufbereitet, alle Rechte zur Vorführung inklusive – und dann noch umsonst?!? Vor diesem Hintergrund und dem Gesagten ist das Nutzen von Youtube-Videos i.d.R. unnötig und auch vor unterrichtlichem Hintergrund wenig sinnvoll. Der Zugang zu MERLIN bzw. EDUPOOL ist für Schulen kostenlos, jährlich werden neue Medien angeschafft, Passwörter erhalten Sie über Ihre Schulleitung. JEDE Schulleitung hat über die Niedersächsische Landesmedienberatung eine MERLIN-Kennung erhalten, entsprechend gibt es im Grund keine niedersächsische Schule, die dieses Passwort nicht vergeben kann. EDUPOOL-Zugangsdaten können Lehrkräfte per Selbstregistrierung erlangen.

Das Medienangebot können Sie im Übrigen mitgestalten, wenn Sie den Verantwortlichen in den Medienzentren Ihre Wünsche mitteilen.

Links zum Nachlesen:

https://www.nibis.de/nibis.php?menid=35
https://www.rsk-medienzentrum.de/youtube-videos-der-schule-ist-erlaubt-und-nicht/
https://www.lehrerfreund.de/schule/1s/youtube-unterricht-recht/4671
www.filmkanon.nibis.de

https://www.youtube.com/static?gl=DE&template=terms&hl=de
https://edupool.de